Sie können gegen das Baugesuch der Mobilfunkbetreiber Einsprache erheben. Versuchen Sie, möglichst viele Betroffene für eine Einsprache zu mobilisieren. Das reduziert das Kostenrisiko für die Beteiligten. Mögliche ­Argumente gegen Mobilfunkantennen sind eine zu hohe Strahlenbelastung, der Schutz der Gesundheit oder des Ortsbildes. Falls die Gemeinde Ihre Einsprache abweisen sollte, können Sie den Entscheid der Baubehörde an die nächsthöhere Instanz weiterziehen.

Allerdings: Wenn alle baurechtlichen Vorgaben sowie die Immissions-Grenzwerte eingehalten werden, haben Einsprachen gegen Handyantennen einen schweren Stand.

Weitere Infos zum Thema finden Sie im  Gesundheitstipp-Ratgeber «Gesundheits-risiko Elektrosmog» (2. Auf­lage, 148 Seiten). Zu bestellen auf Seite 42.