Inhalt
08.11.2011
Sie können gegen das Baugesuch der Mobilfunkbetreiber Einsprache erheben. Versuchen Sie, möglichst viele Betroffene für eine Einsprache zu mobilisieren. Das reduziert das Kostenrisiko für die Beteiligten. Mögliche Argumente gegen Mobilfunkantennen sind eine zu hohe Strahlenbelastung, der Schutz der Gesundheit oder des Ortsbildes. Falls die Gemeinde Ihre Einsprache abweisen sollte, können Sie den Entscheid der Baubehörde an die nächsthöhere Instanz weiterziehen.
Allerdings: Wenn alle baurechtlichen Vorgaben sowie die Immissions-Grenzwerte eingehalten werden, haben Einsprachen gegen Handyantennen einen schweren Stand.
Weitere Infos zum Thema finden Sie im Gesundheitstipp-Ratgeber «Gesundheits-risiko Elektrosmog» (2. Auflage, 148 Seiten). Zu bestellen auf Seite 42.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden