Rechtlich gesehen haben Sie keine Handhabe. Solange Ihre Eltern urteilsfähig sind, können sie mit ihrem Einkommen und Ver­mögen machen, was sie wollen. Allfällige spätere Erben haben dazu nichts zu sagen.

Das Wichtigste: Reden Sie offen mit Ihren Eltern. Schaffen Sie eine Vertrauensbasis. Das könnte dazu führen, dass die Eltern wichtige finanzielle Angelegenheiten vorher mit den Kindern besprechen. Auf dieser Grundlage können Sie ­vielleicht verhindern, dass Ihre ­Eltern finanziell unbedachte ­Schritte tun.

Darauf aufbauend können Sie auch vorschlagen, dass Ihnen Ihre Eltern ein Vorkaufsrecht auf die Wohnungen einräumen. So werden Sie automatisch informiert, falls die Eltern einen Verkauf in die Wege leiten. Aber auch hier: Die Eltern müssen damit einverstanden sein, dazu zwingen können Sie sie nicht.

Als letzter Ausweg bleibt noch der Gang zur Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Der ist aber erst angezeigt, wenn die geistigen Kräfte der Eltern nach­lassen und sie nicht mehr urteils­fähig sind.