Alle Haarfärbemittel müssen in der Schweiz mit dem Warnhinweis versehen sein: «Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.» Die Bestimmung gilt seit 2010 und ist seit dem 1. Mai 2017 neu in der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung aufgelistet.

Grund für den Warnhinweis sind Bleichmittel, Farbstoffe, Konservierungs- oder Duftstoffe, die in den ­klassischen Haarfärbemitteln Braun, Schwarz und Blond, aber auc...