Ja. Ob Sie ein Hörgerät im In- oder Ausland kaufen, ist nicht von Belang. Einzige Voraussetzung: Es muss gemäss einer Liste des Bundesamts für Sozialversicherungen zugelassen sein. Sie ist bei der IV-Stelle erhältlich. Die Liste und weitere Infos finden Sie auch online:  www.ahv-iv.ch ] Merkblätter & Formulare ] Merkblätter ] Leistungen der IV ] Informationen, Listen und Formulare zum Thema Hörgeräte.