National- und Ständerat haben im September beschlossen: Wer in der Schweiz neu einen Hund anschafft, muss keinen obligatorischen Hundekurs mehr besuchen. Die Än­derung ist aber noch nicht in Kraft. Das Bundesamt für Veterinärwesen rechnet damit, dass dies frühestens am 1. Januar 2017 so weit ist. 

In einigen Kantonen wird man aber auch künftig zu einem Lehrgang aufgeboten. Das gilt für alle Halter von «potenziell gefährlichen» Hunden. 

Welche Rassen dies sind, ist je nach Kanton unterschiedlich: Einige Kantone listen Hunde­rassen auf, die als «potenziell gefährlich» gelten – etwa «Kampfhunde» wie Bullterrier, Do­bermann und Rott­weiler.

In den Kantonen Bern und Luzern gibt es keine Rassenlisten. Und in den Kantonen Zürich und Wallis sind die oben erwähnten Hunde verboten. Die Kantone Uri und Zug ­haben kein kantonales Hundegesetz – hier regeln die Gemeinden die Hundehaltung. 

In folgenden Kantonen müssen Halter von potenziell gefährlichen Hunden Kurse besuchen:

Aargau: Hier gilt eine Rassenliste von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Für diese Hunde ist eine Bewilligung des Kantons nötig, zudem besteht eine Ausbildungs- und Prüfungspflicht.

Basel-Stadt:Rassenliste mit gefährlichen Hunden. Für diese brauchts eine kantonale ­Bewilligung. Welpenspiel- und/oder Hunde­erziehungskurs sind Pflicht.

Genf: Für Hunde mit ­einem Gewicht von mehr als 25 Kilo und Schulterhöhe ab 56 Zentimetern gilt eine Ausbildungs- und Prüfungspflicht.

Glarus: Rassenliste von gefährlichen Hunden. Es braucht eine Bewilligung, zudem ist eine Prüfung über «Gehorsam und Führigkeit» vorgeschrieben.

Thurgau:Besitzer von Hunden mit einem Erwachsenengewicht ab 15 Kilo müssen einen Hunde­erziehungskurs besuchen.

Waadt: Rassenliste von gefährlichen Hunden. Es braucht eine kantonale Bewilligung, daneben ist eine Halterprüfung zu bestehen.

Zürich: Zwei Rassen­listen mit gefährlichen Hunden. «Kampfhunde» sind verboten. Und für grosse und massige Hunde, die auf der zweiten Rassenliste stehen, besteht eine Ausbildungspflicht.