Ja. Ihre Tochter erlitt neben den körperlichen auch gewaltige psychische Verletzungen. Möglicherweise leidet sie ihr Leben lang daran. Ein Schmerzensgeld kann sie für dieses Leiden zumindest entschädigen. Der Betrag bemisst sich nach dem Ausmass der Schmerzen, der Länge des Leidens, dem Erdulden von Operationen, dem Vorliegen von Behinderungen und dem Verlust von Organen oder deren Funktionsfähigkeit. Schicken Sie dem Hundehalter einen eingeschriebenen Brief. Sie sollten darin den genauen verbleibenden Schaden darlegen, allenfalls mit einem Arztbericht versehen. Lassen Sie sich rechtlich über die Höhe des Schmerzensgeldes beraten.