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Nein. Das Arztgeheimnis gilt auch unter Berufskollegen. Ohne Ihre Einwilligung darf der Arzt Ihrem Kollegen nicht einmal erzählen, dass er Sie behandelt. Beachten Sie aber: Überweist ein Hausarzt den Patienten an einen Spezialisten, darf er diesen soweit erforderlich informieren. Denn wenn Sie mit der Überweisung einverstanden sind, stimmen Sie dem ebenfalls zu.
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