Nein. Das Arztgeheimnis gilt auch unter Berufskollegen. Ohne Ihre Einwilligung darf der Arzt Ihrem Kollegen nicht einmal erzählen, dass er Sie behandelt. Beachten Sie aber: Überweist ein Hausarzt den Patienten an einen Spezialisten, darf er diesen soweit erforderlich informieren. Denn wenn Sie mit der Überweisung einverstanden sind, stimmen Sie dem ebenfalls zu.