Greta Bucher (Name geändert) aus Jona SG war ein bisschen überrascht, als sie die Abrechnung für ihre Visa-Kreditkarte der UBS erhielt. Die UBS belastete ihr nämlich nicht nur 867 Franken für eine Zahlung an Interhome, sondern zusätzlich Fr. 15.17 als «Zuschlag CHF im Ausland». Einen solchen Zuschlag verlangt die UBS neuerdings, wenn Kreditkartenbesitzer im Ausland in Schweizer Franken bezahlen.
Aber bei einer Zahlung an Interhome? Das Unternehmen bezeichnet sich als «Schweizer Qualitätsanbieter von Ferienwohnungen und -häusern». Es hat seinen Sitz in Glattbrugg ZH.
Schweizer Firma mit Inkasso in Deutschland
Interhome ist eine 100-prozentige Hotelplan-Tochter, Hotelplan wiederum eine 100-prozentige Migros-Tochter. Kann ein Unternehmen schweizerischer sein?
Greta Bucher reklamierte bei der UBS. Dort hiess es: Entscheidend sei, ob sich der Geschäftssitz laut Impressum im Ausland befinde. Doch auch im Impressum auf Interhome.ch steht: Glattbrugg.
Des Rätsels Lösung lag nicht im Impressum, sondern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Interhome. Dort stand: «Bei Zahlungen mit Kreditkarte erfolgt das Inkasso über Hotelplan CC Services GmbH, Dorfstrasse 36, DE-79594 Inzlingen.»
Dank K-Tipp: Kundin muss nicht zahlen
Mit anderen Worten: Wer wissen wollte, dass eine Auslandgebühr geschuldet ist, musste das Kleingedruckte lesen und vor allem verstehen – immerhin fast 13 000 Zeichen.
Nach der Intervention des K-Tipp versprach Interhome, dass «Transaktionen von Schweizer Kunden, die bei uns in Schweizer Franken buchen, in Zukunft über einen rein schweizerischen Kanal abgerechnet werden». Somit sollte auch keine Auslandgebühr mehr anfallen. Die AGB sind inzwischen geändert.
Übrigens: Kurz nachdem der K-Tipp begonnen hatte zu recherchieren, rief ein UBS-Angestellter bei Greta Bucher an, entschuldigte sich und kündigte die Rückerstattung des Auslandzuschlags an. Greta Bucher fragt sich: «Warum erst jetzt? Warum nicht schon, nachdem ich angerufen hatte? Offenbar muss man zuerst den K-Tipp einschalten, damit etwas passiert.»