Nein. Die Einnahmen sind ­steuerfrei, solange Sie den eigenen Hausrat, ein Sportgerät oder auch das eigene Privatauto verkaufen. Schliesslich konnten Sie die Anschaffung dieser Gegenstände auch nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen. Selbst gelegentliche Verkäufe für Freunde und Bekannte, von denen Sie dafür eine Kommission erhalten, sind steuerfrei – sofern es sich um einen reinen Hobby­betrieb handelt. Auf der anderen Seite dürfen Sie Ihre Unkosten nicht abziehen.

Anders sieht es aus, wenn Sie aus dem Internethandel einen ­eigentlichen Erwerb machen – egal, ob nur teilzeitlich oder vollberuflich. Wenn Sie also systematisch Waren zusammensuchen und sie über Ebay, Ricardo oder eine ­andere Internetbörse regelmässig und mit Gewinnabsicht weiterverkaufen, so handelt es sich um einen selbständigen Erwerb. Darauf sind Ein­kommenssteuern und auch Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Immerhin dürfen Sie dann als selbständig Erwer­bender Ihren Aufwand vom Ertrag in Abzug bringen. So etwa die Kosten für die Anschaffung der Waren, die Lagerhaltung, den Transport und die Auktions­gebühren. Wichtig ist, dass Sie alle Belege geordnet aufbewahren, um Ihren Aufwand gegebenenfalls beweisen zu können.