Ja. Preisangaben in Schaufenstern oder ­Regalen sind in der Regel verbindlich. ­Einzige Ausnahme: Liegt ein klar erkennbarer Irrtum bei der Beschriftung vor, muss der Verkäufer nicht zum angegebenen Preis verkaufen. Das wäre beispiels­weise dann der Fall gewesen, wenn der Verkäufer den Fernseher versehentlich mit 89 statt mit 890 Franken angeschrieben hätte.