Nein. Ihr Vermieter darf Ihnen als säumigem Zahler zwar eine mindestens 30-tägige Nachfrist ansetzen und bei unbenütztem Ablauf dieser Frist den Vertrag mit einer verkürzten Kündigungsfrist von 30 Tagen auf das nächste Monatsende kündigen. Der Vermieter hätte Ihnen die Nachfrist aber ausdrücklich schriftlich mitteilen und ­Ihnen gleichzeitig die Kündigung androhen müssen. Sie er­hielten die Fristansetzung aber nur per E-Mail, und von einer Kündigung war nicht die Rede. Deshalb ist sie un­gültig.