Nein. Bis zum Eintritt Kroatiens in die EU vor vier Jahren waren Renteneinkommen aus dem Ausland in Kroatien steuerfrei. Heute werden sie laut Kroatien-Spezialist Christian Kälin von der Beratungsfirma Henley & Partners wie alle übrigen ­Einkommen ab 8800 Kuna (rund 130 Franken) mit 40 Prozent be­steuert. Kapitalleis­tungen aus der Pensionskasse und der Säule 3a unterliegen ­einer Besteuerung von 12 Prozent. Das ist deutlich mehr als in der Schweiz.
Einzig Einkommen aus der Vermietung von kroatischen ­Ferienhäusern oder -wohnungen sind mit 6 Prozent sehr steuergünstig. Zudem kennt Kroatien im Gegensatz zur Schweiz keine Vermögenssteuer. Ehegatten und direkte Nachkommen sind in Kroatien wie bei Ihnen im Kanton Tessin von der Erbschaftssteuer befreit. Alle übrigen zahlen 5 Prozent Erbschaftssteuern.