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saldo 12/2004
23.06.2004
Ja. Wird ein von vornherein befristeter und unkündbarer Arbeitsvertrag für mehr als drei Monate abgeschlossen, muss der Arbeitgeber bei unverschuldeten Absenzen wie Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militärdienst den Lohn weiterzahlen.
Im ersten Arbeitsjahr muss der Betrieb bei Krankheit den Lohn für mindestens drei Wochen zahlen. Diese Regelung gilt auch für Sie. Es sei denn, Ihr Arbeitgeber habe für die Angestellten eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen. Dann würde sich die Taggeldzahlung nach der Versicherung und nicht nach dem Gesetz richten.
Achtung: Wird ein befristeter Arbeitsvertrag für drei Monate oder weniger abgeschlossen, haben Angestellte keinen Anspruch auf Lohn, wenn sie krank werden oder aus einem anderen Grund unverschuldet der Arbeit fernbleiben.
ai
Im ersten Arbeitsjahr muss der Betrieb bei Krankheit den Lohn für mindestens drei Wochen zahlen. Diese Regelung gilt auch für Sie. Es sei denn, Ihr Arbeitgeber habe für die Angestellten eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen. Dann würde sich die Taggeldzahlung nach der Versicherung und nicht nach dem Gesetz richten.
Achtung: Wird ein befristeter Arbeitsvertrag für drei Monate oder weniger abgeschlossen, haben Angestellte keinen Anspruch auf Lohn, wenn sie krank werden oder aus einem anderen Grund unverschuldet der Arbeit fernbleiben.
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