Der Baumarkt Hornbach bewarb bis vor kurzem seine «Vogel-Voliere grau-leuchtgrau» im Internet als ­«geeignet» für Nymphensittiche. Die Innenfläche des Käfigs misst 0,36 m2. Sie müsste laut Tierschutzverordnung aber mindestens 0,5 m2 gross sein.

Der Internethändler Hauptner.ch gab an, dass sich der «Nagerkäfig Kit Rene» für 169 Franken auch für Ratten eigne. Laut Verordnung müsste der Käfig aber fast ­doppelt so gross sein. 

Der Schweizer Tierschutz kritisiert: Über 50 Prozent der von den Händlern angebotenen Tierkäfige sind falsch oder ungenügend deklariert. Die Tierschützer hatten im letzten Jahr bei 49 Händlern die Deklarationen von insgesamt 982 Nager-, Kaninchen- und Vogelkäfigen überprüft. Bei Hornbach und Qualipet beanstandeten sie je 13 Käfige. Ein häufiger Fehler sind falsche Angaben zu den Tierarten, für die sich die Käfige ­eignen. Oder: Die Händler geben die Aussenmasse der Käfige an. Gemäss Tierschutzverordnung sind aber die Innenmasse entscheidend.

Auf Anfrage von saldo teilen Hornbach und Hauptner.ch mit, die beanstandeten Käfige aus dem Sortiment zu nehmen. 

Merkblatt des Schweizer Tierschutzes zur Mindestgrösse von Tierkäfigen: www.saldo.ch/d71faa