Nein. Doch die Suva kann Ihnen die Leistungen kürzen, wenn Sie eine zumutbare Operation verweigern. Ein Eingriff gilt dann als zumutbar, wenn er nicht ­gefährlich ist und zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit bewirkt, dass es Ihnen nachher besser geht. Der Eingriff darf ­zudem nicht mit erheblichen Schmerzen verbunden sein.