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Nein. Doch die Suva kann Ihnen die Leistungen kürzen, wenn Sie eine zumutbare Operation verweigern. Ein Eingriff gilt dann als zumutbar, wenn er nicht gefährlich ist und zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit bewirkt, dass es Ihnen nachher besser geht. Der Eingriff darf zudem nicht mit erheblichen Schmerzen verbunden sein.
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