Ja. Zu einem gültigen Kaufvertrag gehört eine Einigung über die Ware, den Preis und das Zahlungsmittel. Akzeptiert ein Geschäft für bestimmte Artikel nur Bargeld, hat der Kunde nur die Wahl, dies zu akzeptieren oder auf den Kauf zu verzichten.

Die Kreditkartenunternehmen sehen dies zwar nicht gerne. Doch sind sie beim Kauf nicht Vertragspartei und können deshalb auch nicht mitreden.

Auf einem andern Blatt steht, ob ein Laden mit dieser Verkaufspraxis seinen Vertrag mit den Kreditkartenunternehmen verletzt. Die von den Kartenfirmen diktierten Vertragsbedingungen sind aber derart einseitig zulasten der Detaillisten abgefasst, dass sich die Frage stellt, wie weit sie überhaupt rechtlich haltbar sind.

res.