Ja. Falls Sie als Einzelperson die Tragbarkeitskriterien er­füllen, dürften Sie die Hypothek erhalten. Als Ehepaar ist man nicht dazu verpflichtet, ein ­Eigenheim gemeinsam zu kaufen bzw. im Kollektiv einen Kreditvertrag zu unterschreiben. Einzig für den Vorbezug Ihres Guthabens aus der Pensions­kasse brauchen Sie das Einverständnis Ihres Ehegatten.
Für die Schulden, die Ihr Mann vor der Heirat machte, haften Sie nicht. Deshalb ändert sich dadurch nichts an Ihrer Kreditwürdigkeit.