Nein. Ein Umzug allein ist kein Kündigungsgrund. Eine Kündigung wäre überdies nicht sinnvoll, weil der Hausrat ja erhalten bleibt – er wechselt nur die Adresse. Sie könnten nur dann vor Ablauf des Vertrags kündigen, wenn Sie den Haushalt auflösen würden – etwa wegen Wegzugs ins Ausland.

Tipp: Beim Zügeln sollte man den Wert des Hausrats sowie die Versicherungs­summe überprüfen und bei Bedarf anpassen. Das ist ­jederzeit möglich – auch bei langjährigen Verträgen. Die Summe sollte dem effek­tiven Neuwert des gesamten Hausrats entsprechen. Wer seinen Hausrat unterschätzt, ihn also nicht gemäss dem effek­tiven Neuwert versichert, muss im Schadenfall mit Leistungskürzungen rechnen. Beispiel: Beträgt die Versicherungssumme nur 80 Prozent des Neuwerts des Hausrats, ersetzt die Ver­sicherung auch bei Teilschäden nur 80 Prozent.