Ja. Bedingung ist, dass Sie seit mindestens drei Jahren mit der Mutter des Kindes zusammenwohnen, seit mindestens einem Jahr für das Kind sorgen und voraussichtlich bis zu dessen Volljährigkeit dazu in der Lage sein werden. Ausserdem: Der Altersunterschied zwischen Ihnen und dem Kind darf grundsätzlich nicht weniger als 16 und nicht mehr als 45 Jahre betragen. Und ist das Kind ­urteilsfähig, muss es der ­Adoption zustimmen. Zustimmen muss auch der leibliche Vater, falls er bekannt und auffindbar ist.