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Gesundheitstipp 05/2010
09.05.2010
Nein. Der Optiker hat ja die Brille exakt nach dem Rezept angefertigt. Es ist der Augenarzt, der in diesem Fall einen Fehler gemacht hat. Er hat Ihr Auge falsch ausgemessen und ein falsches Rezept ausgestellt. Er muss Ihnen die Kosten für die Brille ersetzen.
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