Ja. Sie können vorsorglich eine psychiatrische Patientenverfügung verfassen. Sie ist für Ärzte verbindlich und muss im Rahmen ­einer zwangsweisen fürsorge­rischen Unterbringung berücksichtigt werden.

In der psychiatrischen Patientenverfügung könnten Sie beispielsweise die­jenigen Medikamente auflisten, die Sie nicht vertragen. Wenn Sie mit alternativen Medikamenten bereits gute Erfahrungen gemacht haben, ist es sinnvoll, diese ebenfalls aufzulisten.

Die psychiatrische Patien­tenverfügung ist nicht auf Medikamente und Behandlungsmethoden beschränkt. Sie können darin weitere Vorgaben machen, die ­Ihnen im Falle der Urteilsunfähigkeit helfen können. Sie können beispielsweise festhalten, welche Personen aus Ihrem Umfeld kontaktiert und über den Klinik­aufenthalt informiert werden sollen.

Ausserdem haben Sie die Möglichkeit, eine Vertrauensperson zu bestimmen. Diese Person könnte Sie im Klinikalltag mit Rat und Tat unterstützen und Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte vertreten.

Tipp: Auf der Website von Pro Mente Sana können Sie eine kostenlose psychia­trische Patientenverfügung herunterladen: www.promentesana.ch } Angebote } Patientenverfügung (PPV) } Vorlage für Ihre PPV.