Ja. Sie können in Ihrem Testament ohne Weiteres mehrere Willensvollstrecker einsetzen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn bestimmte Aufgaben be­sonderes Fachwissen er­fordern. Ebenfalls möglich: Einen oder mehrere Ersatz-Willensvollstrecker vor­sehen für den Fall, dass der eigentliche Favorit Sie nicht überlebt oder das Amt nicht annehmen will. Denn wer als Willensvollstrecker eingesetzt wurde, kann das Mandat auch ablehnen.