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saldo 7/2003
16.04.2003
Eigentlich nicht. Die Laufzeit Ihrer Police ist grundsätzlich verbindlich. Aber: Bei Ehepaaren machen die Versicherungsgesellschaften in der Regel eine Ausnahme. Haben beide Ehepartner eine eigene Hausratversicherung, kann die jüngere Versicherungspolice aufgelöst und die ältere in eine Familienpolice umgewandelt werden.
Das Gleiche gilt auch für Konkubinatspaare. Nur sind beim Konkubinat nicht alle Versicherungsgesellschaften gleich kulant. Lassen Sie nicht locker und schreiben Sie der Generaldirektion einen Brief. Weisen Sie auf die erwähnte Praxis hin und bitten Sie nochmals um die vorzeitige Auflösung Ihrer Police.
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Das Gleiche gilt auch für Konkubinatspaare. Nur sind beim Konkubinat nicht alle Versicherungsgesellschaften gleich kulant. Lassen Sie nicht locker und schreiben Sie der Generaldirektion einen Brief. Weisen Sie auf die erwähnte Praxis hin und bitten Sie nochmals um die vorzeitige Auflösung Ihrer Police.
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