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Gesundheitstipp 10/2004
13.10.2004
Ja, denn ein Kostenvoranschlag ist grundsätzlich verbindlich. Ist die Rechnung schliesslich höher als veranschlagt, muss der Zahnarzt dies begründen. Sind zum Beispiel Aufwände entstanden, die unmöglich vorhersehbar waren, dürfte der Zahnarzt diese zusätzlich verrechnen. Allerdings muss er Sie in solchen Fälle vorher darüber orientieren.
Es gibt aber auch Zahnärzte, die in ihrem Kostenvoranschlag schreiben, eine Überschreitung der Kosten um bis zu 15 Prozent sei möglic...
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