Inhalt
Dies trifft bei Ihnen zwar nicht zu - Sie haben in diesem Zeitraum lediglich während vier Monaten gearbeitet und Beiträge einbezahlt. Trotzdem gehen Sie nicht ganz leer aus: Wer nämlich mehr als zwölf Monate krank ist, wird von der Beitragspflicht befreit. Das bedeutet: Personen, die älter als 25 Jahre sind und eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können, erhalten Taggelder aufgrund eines fiktiven Tageseinkommens von Fr. 127.70.
Davon erhalten Versicherte, die Unterstützungspflichten innehaben oder eine IV-Rente beziehen, 80 Prozent - bei allen anderen Arbeitslosen sind es 70 Prozent.
hrs
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden