Ja - aber mit Einschränkungen. Anspruch auf Taggelder haben eigentlich nur Versicherte, welche innerhalb der letzten zwei Jahre (Rahmenfrist) während mindestens sechs Monaten Beiträge an die Arbeitslosenkasse geleistet haben (ab 1. Juli 2003 zwölf Beitragsmonate).

Dies trifft bei Ihnen zwar nicht zu - Sie haben in diesem Zeitraum lediglich während vier Monaten gearbeitet und Beiträge einbezahlt. Trotzdem gehen Sie nicht ganz leer aus: Wer nämlich mehr als zwölf Monate krank ist, wird von der Beitragspflicht befreit. Das bedeutet: Personen, die älter als 25 Jahre sind und eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können, erhalten Taggelder aufgrund eines fiktiven Tageseinkommens von Fr. 127.70.

Davon erhalten Versicherte, die Unterstützungspflichten innehaben oder eine IV-Rente beziehen, 80 Prozent - bei allen anderen Arbeitslosen sind es 70 Prozent.

hrs