Nein. Grundsätzlich kann Ihre Tochter nach Erreichen der Volljährigkeit frei über das Geld verfügen, das auf ihren Namen auf dem Sparkonto angelegt ist. Lediglich bei eingeschränkter Urteilsfähigkeit – beispielsweise durch eine Drogenabhängigkeit – kann die Erwachsenenschutzbehörde eine Beistandschaft errichten, die über das Vermögen wacht.