Inhalt
Nein. Grundsätzlich kann Ihre Tochter nach Erreichen der Volljährigkeit frei über das Geld verfügen, das auf ihren Namen auf dem Sparkonto angelegt ist. Lediglich bei eingeschränkter Urteilsfähigkeit – beispielsweise durch eine Drogenabhängigkeit – kann die Erwachsenenschutzbehörde eine Beistandschaft errichten, die über das Vermögen wacht.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden