Nein. Die in Ihrem Vertrag vorgesehene Zuständigkeit des Herstellers für die Reparatur von Mängeln gilt nur mit Einschränkungen: Ist der Hersteller auch nach mehreren Versuchen nicht in der Lage, den Fehler zu beheben, geht die Haftung zurück auf den Verkäufer.

Deshalb muss nun der Verkäufer Ihnen gegenüber vollumfänglich für die Mängel an der Kaffeemaschine einstehen.

Sie müssen dem Verkäufer aber zuerst die Möglichkeit geben, den Fehler zu beheben. Schreiben Sie ihm einen Brief und setzen Sie ihm eine angemessene Frist von beispielsweise zwei Wochen. Kündigen Sie ihm gleichzeitig an, dass Sie vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen werden, falls er die Reparatur verweigert oder sie wieder nicht gelingt.

(dw)