Verhütungspillen wie Yaz, Eloine oder Daylette wurden bekannt als Pillen für eine schönere Haut. So schrieben die Hersteller jeweils in der Packungsbeilage, dass sich die Mittel für «Frauen mit mässiger Akne» eignen oder dass sie die Talgproduktion vermindern.

Doch jetzt verbietet die Arzneimittelbehörde Swissmedic solche Hinweise. Die Hersteller dürfen ab sofort nicht mehr verkünden, dass diese Verhütungspillen bei Akne ­irgendwelche Vorteile haben. Zudem sollen auch Ärztinnen und Ärzte die Pillen nicht mehr wegen Hautproblemen verschreiben. Denn gegen Akne gebe es genügend andere Therapien, die keine gefährlichen Blutgerinnsel verursachen. Die Fachleute von Swissmedic ­haben berechnet, dass in der Schweiz pro Jahr 200 bis 480 Frauen wegen der Pille ein Blutgerinnsel erleiden. Das seien «erhebliche Folgen».

Frauenärztin Regina Widmer aus Solothurn freut sich über den Entscheid der Swissmedic: «Das macht wieder bewusster, dass die Pille ein Medikament mit Wirkung und Nebenwirkung ist und kein ­Lifestyleprodukt.» Es sei nicht sinnvoll, wenn die Frauenärztin einer jungen Frau wegen etwas unreiner Haut die Pille verschreibt, obwohl sie noch gar keine Verhütung braucht.

Auch die Solothurner Frauen­ärztin Lilian Saemann befürwortet den Entscheid. Sie rät davon ab, «dass man wegen Akne ein zusätzliches Risiko für Blutgerinnsel in Kauf nimmt.» Dafür gebe es andere Therapien. 

Antibabypille - Diese Produkte sind betroffen

Das Werbeverbot gilt für: Belara, Belarina, Daylette, Dretine, -Dre-tinelle, Elenis, -Eloine, -Engiletta, -Ladonna, -Madinette, Queenie, Sara, Sue, -Suzanne, Tyarena, -Volina, Yasmin, Yas-minelle, Yaz, Yira.