Der pensionierte Hochschulprofessor Peter Ambros (70, Name geändert) lebt mit seiner gleichaltrigen Ehefrau in Zürich. Das Paar übt nur noch ehrenamtliche Tätigkeiten aus, hat also kein Erwerbseinkommen mehr. Letztes Jahr erzielten Ambros’ mit Pensionskassen- und AHV-Renten sowie Wertschriftenerträgen ein steuerbares Einkommen von rund 218 000 Franken. Dafür und für das Vermögen von 1 Million Franken zahlte das Paar insgesamt rund 52 000 Franken Steuern an Bund, Kanton und Gemeinde.
Steuern sparen: Rentner haben nichtviele Möglichkeiten
Peter Ambros stört sich an den fehlenden Steuerabzügen für Rentner, die noch ehrenamtlich tätig sind. Denn die Spesen für ein Ehrenamt dürfen Rentner nicht mehr als Berufsauslagen in Abzug bringen, weil sie kein Erwerbseinkommen mehr haben. Für Rentner gibt es nur wenige Möglichkeiten, bei den Steuern zu sparen:
Wohnort wechseln
Ein Ehepaar mit einem steuerbaren Jahreseinkommen von 100 000 Franken zahlt 2013 z. B. in der Stadt Zug nur 7734 Franken Steuern. In Basel liefert es rund dreimal so viel ab: 24 468 Franken. Vor einem Umzug gilt es aber zu beachten: In steuergünstigen Orten sind die Immobilienpreise und Mieten oft höher. Im Auge behalten sollten Rentner auch die kantonalen Vermögens- und Erbschaftssteuern sowie die Höhe der Kapitalauszahlungssteuern beim Bezug von Vorsorgegeldern.
Pensionskassen-Guthaben splitten
Eine weitere Sparmöglichkeit: Statt bei der Pensionierung auf eine volle Pensionskassenrente zu setzen, einen Teil des Guthabens auszahlen lassen. Die Möglichkeiten eines Kapitalbezugs sind im Reglement der Vorsorgeein-richtung geregelt. Von Gesetzes wegen darf man mindestens 25 Prozent als Kapital beziehen. Dieses Geld wird nur einmal besteuert, und zwar getrennt vom übrigen Einkommen und Vermögen. Es gilt zudem ein tieferer Steuersatz als beim normalen Einkommen. Ein Kapitalbezug ist auf Dauer betrachtet steuerlich attraktiver als der Rentenbezug.
Freizügigkeitsgeld, 3. Säule gestaffelt beziehen
Der Bezug von Freizügigkeitsgeldern lässt sich aufschieben und staffeln: bei Männern bis 70, bei Frauen bis 69 Jahre. Wer nach der ordentlichen Pensionierung erwerbstätig bleibt, kann auch den Bezug der 3.-Säule-Guthaben so lange aufschieben.
Aufgrund des progressiven Steuersatzes bei Kapitalleistungen empfiehlt es sich, frühzeitig zwei Freizügigkeitskonten und mehrere Konten in der 3. Säule zu eröffnen. So spart man bei einem über die Jahre gestaffelten Bezug Steuern.
Wer über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus erwerbstätig bleibt, kann sich zudem überlegen, den Bezug von AHV- und Pensionskassen-Rente aufzuschieben (maximal 5 Jahre). Der Rechner von K-Geld hilft Ihnen zu berechnen, ob sich das lohnt. Ebenso können Sie feststellen, ob bei der Pensionskasse ein Kapitalbezug vorteilhaft wäre. Die Rechner finden Sie unter www.kgeld.ch ! Service ! Rechner.