Nein. Sie könnten Ihre Ferien nur dann nachholen, wenn Sie sich selbst nicht hätten erholen können. Denn Sinn und Zweck der Ferien ist die Erholung. Wegen der Krankheit der Tochter konnten Sie zwar nicht viel unternehmen. Doch das schränkte den Erholungszweck nicht wesentlich ein.