Ja. Solange Sie Taggelder der Arbeitslosenkasse erhalten, können Sie weiterhin in die Säule 3a einzahlen – dieses Jahr maximal 6768 Franken. Den einbezahlten Betrag können Sie in der Steuererklärung von den erhaltenen Taggeldern abziehen. Das reduziert Ihre Einkommenssteuern.