Ja. Schweizerinnen und Schweizer müssen nicht zwingend innerhalb der Landesgrenzen heiraten. Das zuständige Schweizer Zivilstandsamt anerkennt eine Heirat im Ausland, falls die gesetzlichen Bestimmungen des Heiratslandes eingehalten wurden.

Auf Schiffen gilt grundsätzlich das Recht des Landes, unter dessen Flagge das Schiff fährt. Nicht alle Länder ermöglichen rechtlich verbindliche Hoch­zeiten auf Schiffen. Doch Malta, die Bermudas und die Bahamas erlauben dies unter bestimmten Bedingungen. Viele Kreuzfahrtgesellschaften haben ihre Schiffe in einem dieser Länder registriert. Dann ist auch die Heirat auf einem Kreuzfahrtschiff möglich.

Damit die Heirat in der Schweiz anerkannt wird, muss das Schweizer Konsulat oder die Botschaft im entsprechenden Land informiert werden. Diese ­leiten die Dokumente an die Zivilstandsbehörde in der Schweiz weiter.