Ja. Als Eigentümer können Sie Ihr Haus verkaufen. Das Einverständnis Ihres Vaters ist dafür nicht erforderlich. Die Nutzniessung bleibt aber auch nach einem Verkauf be­stehen. Ihr Vater wird das Haus also weiterhin vermieten können. Unter Umständen könnte es deshalb schwierig werden, beim Verkauf einen angemessenen Erlös zu er­zielen oder überhaupt einen Käufer zu ­finden.