Können wir verlangen, dass unser Sohn in ein Spitalzimmer mit Gleichaltrigen kommt?
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Gesundheitstipp 4/2001
01.04.2001
Unser 7-jähriger Sohn liegt zur Zeit wegen einer Mandeloperation im Spital. Leider ist er mit drei halbwüchsigen Jungen zusammen im Zimmer. Sie hören oft Musik, haben Kollegen zu Besuch oder schauen bis spätabends fern. Für ihn gibt es keine Möglichkeit zum Spielen mit Gleichaltrigen. Haben wir das Recht, einen Zimmerwechsel zu verlangen?
Grundsätzlich ja. Kinder sollten gemeinsam mit Kindern gepflegt werden, die ähnliche entwicklungsbedingte Bedürfnisse haben. Kinder hab...
Unser 7-jähriger Sohn liegt zur Zeit wegen einer Mandeloperation im Spital. Leider ist er mit drei halbwüchsigen Jungen zusammen im Zimmer. Sie hören oft Musik, haben Kollegen zu Besuch oder schauen bis spätabends fern. Für ihn gibt es keine Möglichkeit zum Spielen mit Gleichaltrigen. Haben wir das Recht, einen Zimmerwechsel zu verlangen?
Grundsätzlich ja. Kinder sollten gemeinsam mit Kindern gepflegt werden, die ähnliche entwicklungsbedingte Bedürfnisse haben. Kinder haben auch im Spital das Recht auf eine Umgebung, die ihrem Alter und ihrem Zustand entspricht, die umfangreiche Möglichkeiten zum Spielen, zur Erholung und zur Schulbildung gibt.
Dies sagt die «Charta für Kinder im Krankenhaus», die in vielen europäischen Staaten und vom europäischen Pädiaterverband CESP anerkannt ist. Sie gilt in der Schweiz allerdings nicht als gesetzliche Richtlinie. So ist es den Spitälern überlassen, ob sie diese Forderungen umsetzen oder nicht. Leider liegt es oft am mangelnden Platz, dass Kinder nicht mit Gleichaltrigen zusammen in einem Zimmer sind. Das ist vor allem der Fall in Kinderabteilungen, die in Erwachsenenspitäler integriert sind oder wenn Kinder auf Erwachsenenstationen liegen.
Der Schweizerische Verband Kind und Spital empfiehlt den Eltern, bei einem geplanten Eingriff das Spital vor dem Eintritt zu besuchen. Im Gespräch mit dem Ärzte- und Pflegeteam können Sie herausfinden, wie sie Kinder dort ihrem Alter und ihren Bedürfnissen entsprechend betreuen. Viele Kinderspitäler bieten regelmässig Führungen für Eltern und Kinder an, die Gelegenheit bieten, sich vor Ort zu informieren. Gegebenenfalls müssen Sie eine Zusatzversicherung abschliessen, damit Sie das Spital frei wählen können.
Kommt es zu Schwierigkeiten während eines Spitalaufenthaltes, sollten Sie sich zuerst ans Pflegepersonal und an die Ärzte wenden. Bringt dies keinen Erfolg, besteht in jedem öffentlichen Spital die Möglichkeit, direkt an die Verwaltungsdirektion zu gelangen. Sie können sich auch an den Verband Kind und Spital wenden, der ein Beratungstelefon anbietet und bei Problemen versucht, im Gespräch mit Eltern und Spital zu einer Lösung zu kommen.
Regula Wyder