Ja. Sie und Ihre Geschwister können bei der Erbteilung ohne Weiteres auf Ihren gesetzlichen Erbanspruch verzichten. Der Erbteilungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen, aber nicht öffentlich beurkundet werden – auch nicht bei Liegenschaften. Gestützt auf diesen Vertrag kann Ihre Mutter dann die Grundbuchänderung erwirken. 

Gut zu wissen: Auch wenn Sie zugunsten Ihrer Mutter auf Ihren Erbteil verzichten, haften Sie und Ihre Geschwister weiterhin während fünf Jahren solidarisch für all­fällige Schulden des Nachlasses. Regeln Sie deshalb im Erbteilungsvertrag, wer allfällige noch nicht beglichene Schulden übernehmen muss.