Inhalt
Gesundheitstipp 09/2007
12.09.2007
Ja. Die Krankenkasse Ihrer Tochter wird die Behandlungskosten dieses Unfalles aber vorerst übernehmen. Die Krankenkasse kann dann aber auf den Inlineskater zurückgreifen. Denn ein 14-Jähriger weiss, dass
er nicht zu schnell auf dem Trottoir fahren darf und dass die Fussgänger Vor-tritt haben.
Der Inlineskater muss persönlich für den Schaden einstehen, falls er nicht
über die Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert ist.
er nicht zu schnell auf dem Trottoir fahren darf und dass die Fussgänger Vor-tritt haben.
Der Inlineskater muss persönlich für den Schaden einstehen, falls er nicht
über die Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert ist.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden