Ja. Die Krankenkasse Ihrer Tochter wird die Behandlungskosten dieses Unfalles aber vorerst übernehmen. Die Krankenkasse kann dann aber auf den Inlineskater zurückgreifen. Denn ein 14-Jähriger weiss, dass
er nicht zu schnell auf dem Trottoir fahren darf und dass die Fussgänger Vor-tritt haben.
Der Inlineskater muss persönlich für den Schaden einstehen, falls er nicht
über die Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert ist.