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Nein, die Einsicht in die Krankengeschichte ist gratis. Nur wenn Ihrem Arzt ein grosser Aufwand entstanden ist, darf er ausnahmsweise eine Kostenbeteiligung verlangen. Diese darf 300 Franken nicht übersteigen. Und der Aufwand muss grösser sein als das blosse Ausdrucken, Kopieren und Versenden der Patientendaten.
Auch hätte Ihr Arzt Sie vorgängig über die Kosten informieren und diese begründen müssen. So hätten Sie das Gesuch zurückziehen oder beschränken können, etwa auf gewisse Dokumente oder einen Zeitraum.
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