Nein. Karenzfristen von ­einem oder gar mehreren Monaten kommen bei Krankentaggeld-Versicherungen zwar häufig vor. Der Arbeitgeber darf sie jedoch  nicht auf die Arbeitnehmer überwälzen. Ihr Chef muss Ihnen vom ersten Krankheitstag an mindestens 80 Prozent des Lohns ­zahlen.