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Ja, der Arbeitgeber darf Sie bei der IV melden, wenn Sie 30 Tage ununterbrochen arbeitsunfähig waren. Voraussetzung ist: Sie unterschreiben das entsprechende Anmeldeformular ebenfalls. Beim Kontakt mit der IV geht es in Ihrem Fall nicht um ein Gesuch für eine Rente, sondern um ein frühes Erfassen einer allfällig längeren Krankheit. Mit Ihrem Einverständnis sucht die IV dann den Kontakt mit Ihnen. In einem Gespräch will sie die Situation analysieren und eine Lösung ½nden, damit Sie wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren können.
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