Ja. Wer wegen Krankheit nicht arbeiten kann, hat für eine gewisse Zeit weiterhin Anspruch auf Lohn. Das gilt auch während der Kündigungsfrist – unabhängig davon, ob der Betrieb oder der Arbeitnehmer kündigte. Die einzige Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis muss mehr als drei Monate gedauert ­haben oder auf mehr als drei Monate befristet sein. Wie ­lange Ihr Lohn­anspruch dauert, hängt vom Arbeitsort und der Dauer des ­Arbeitsverhältnisses ab.