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Nein. Es gehört zur Pflicht des Arztes, Ihnen die Krankenakten herauszugeben. Er darf Ihnen dafür keine Gebühren berechnen. Macht der Arzt von den Akten Kopien, die er Ihnen schickt, darf er Ihnen höchstens die Selbstkosten verrechnen.
Nein. Es gehört zur Pflicht des Arztes, Ihnen die Krankenakten herauszugeben. Er darf Ihnen dafür keine Gebühren berechnen. Macht der Arzt von den Akten Kopien, die er Ihnen schickt, darf er Ihnen höchstens die Selbstkosten verrechnen.
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Wie soll ich vorgehen...
wenn der Arzt doch die Gebühren verlangt? Oder wie kann ich verlangen, dass er mir seine Selbstkosten vorlegt/beweist?