Inhalt
Nein, der Arzt darf Ihre Krankengeschichte nicht wie ein Pfand zurückhalten. Er darf Ihnen auch sonst keine Bedingungen stellen. Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Krankengeschichte einzusehen, Kopien davon zu machen oder die Originale mitzunehmen. Im letzten Fall müssen Sie den Arzt von der Aufbewahrungspflicht befreien. Die Einsicht ist grundsätzlich kostenlos. Hat der Arzt aber einen grossen Aufwand, kann er Ihnen einen Unkostenbeitrag verrechnen, maximal aber 300 Franken.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden