Ja, wer der Kasse Geld schuldet, muss hinnehmen, dass sie keine ­Leistungen erbringt. Die Grundver­sicherung muss dann nur bei einem Notfall zahlen. Im Falle Ihrer Freundin ist der Eingriff nicht dringend, die Kasse handelt also korrekt. Hat Ihre Freundin alle Prämien bezahlt, muss die Kasse die Leistungen nachträglich übernehmen.