Inhalt
Ja, wer der Kasse Geld schuldet, muss hinnehmen, dass sie keine Leistungen erbringt. Die Grundversicherung muss dann nur bei einem Notfall zahlen. Im Falle Ihrer Freundin ist der Eingriff nicht dringend, die Kasse handelt also korrekt. Hat Ihre Freundin alle Prämien bezahlt, muss die Kasse die Leistungen nachträglich übernehmen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden