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05.05.2009
Ja. Wer mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet, ist automatisch versichert. Sie können die Unfalldeckung in der Grundversicherung also sistieren.
Teilen Sie dies Ihrer Kasse schriftlich mit. Legen Sie eine Bestätigung des Arbeitgebers bei. Die Sistierung tritt frühestens am ersten Tag des folgenden Monats in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an müssen Sie weniger Prämien zahlen. Wenn Sie den Betrieb verlassen und zum Beispiel keine neue Stelle haben oder pensioniert werden, müssen Sie dies der Krankenkasse möglichst bald melden. Die Kasse schliesst dann die Unfalldeckung wieder ein.
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