Die Krankenkassen verlangten in einigen Kantonen über Jahre zu hohe Prämien. Nach einem Entscheid des Parlaments müssen sie den Versicherten einen Teil davon zurückzahlen: insgesamt 800 Millionen Franken. Eine erste Tranche  – rund ein Drittel – ist dieses Jahr geschuldet:  Laut dem Bundesamt für Gesundheit bekommt im Kanton Thurgau jeder Versicherte Fr. 65.90, in Zug Fr. 18.30 und in Zürich Fr. 50.80. 

Am meisten erhalten die Prämienzahler in der Waadt (Fr. 119.70), im Tessin (Fr. 82.90) und in Genf (Fr. 79.–). Die Rückerstattungen werden zu gleichen Teilen von den Krankenversicherern, dem Bund und den Versicherten in denjenigen Kantonen finanziert, in denen die Prämien jahrelang zu tief waren. Versicherte in den Kantonen AR, BE, BL, GL, JU, LU, NW, OW, SH, SO und UR zahlen 2015 einen Zuschlag von Fr. 62.40, im Wallis beträgt er Fr. 56.40 und in St. Gallen 9 Franken. Ob Versicherte Geld erhalten oder zahlen müssen, hängt vom Wohnsitz am 1. Januar 2015 ab.