Wir haben heute von der Krankenkasse Intras die erste Prämienrechnung für unseren neugeborenen Sohn erhalten. Obwohl er erst am 27. Januar 2002 auf die Welt gekommen ist, sollen wir die Prämie für den ganzen Monat Januar bezahlen. Ist das korrekt?

Ja. Das Gesetz enthält keine ausdrückliche Regelung darüber, wie die Prämie für den Geburtsmonat zu berechnen ist.

Deshalb können die Kassen die Grundregel zur Prämienzahlung anwenden, die in der entsprechenden Verordnung festgehalten ist. Sie sieht vor, dass die Prämien in der Regel monatlich zu zahlen sind. Daraus kann man ableiten, dass die Prämie für jeden angebrochenen Monat grundsätzlich voll zu entrichten ist.

Dies gilt nicht nur bei der Geburt eines Kindes, sondern auch für den Fall, dass ein Versicherter stirbt.

Die Kassen können also grundsätzlich die volle Monatsprämie verlangen - unabhängig davon, ob das Kind am 3. oder am 27. eines Monats geboren wird.

Allerdings: In der Praxis verhalten sich die Kassen unterschiedlich, wie eine Umfrage des K-Tipp bei 13 grossen Kassen ergeben hat:

- Grosszügige Kassen schenken den Eltern den ganzen Geburtsmonat und verlangen die Prämie für das Neugeborene erst ab dem Folgemonat. Dazu gehören Groupe Mutuel, Sanitas, Supra, Swica und Wincare (seit Anfang 2002). Die Versicherung läuft aber ab Geburt.

- Einige Kassen schenken immerhin einen halben Monat: Sie verlangen für Kinder, die nach dem 15. geboren wurden, nur die halbe Monatsprämie. Bei Geburten zwischen dem 1. und dem 15. eines Monats ist aber die volle Prämie geschuldet. Das ist bei der CSS der Fall.

- Die Prämien für den ganzen Geburtsmonat - unabhängig vom Tag der Niederkunft - verlangen Assura, Intras, KPT, Krankenkasse SBB, Helsana und Visana.

Die einzelnen ÖKK-Regionaldirektionen handhaben diesen Fall unterschiedlich.

(ch)