Krankheit, Unfall, Diebstahl - Damits kein Fiasko wird
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Haus & Garten 2/2002
01.03.2002
Manchmal geschieht es doch: Die Ferien enden auf der Unfallstation eines Spitals. Oder eine Krankheit verhindert die Reise. K-Spezial sagt Ihnen, wie man sich vor einem finanziellen Debakel schützt.
Krankenkasse
Über die Leistungen ihrer Krankenkasse müssen sich Schweiz-Reisende keine Gedanken machen. Bei Krankheit darf man in den Ferien jeden zugelassenen Arzt und jede zugelassene Ärztin in der ganzen Schweiz aufsuchen - ohne Einschränkung.
Im N...
Manchmal geschieht es doch: Die Ferien enden auf der Unfallstation eines Spitals. Oder eine Krankheit verhindert die Reise. K-Spezial sagt Ihnen, wie man sich vor einem finanziellen Debakel schützt.
Krankenkasse
Über die Leistungen ihrer Krankenkasse müssen sich Schweiz-Reisende keine Gedanken machen. Bei Krankheit darf man in den Ferien jeden zugelassenen Arzt und jede zugelassene Ärztin in der ganzen Schweiz aufsuchen - ohne Einschränkung.
Im Notfall - also beispielsweise bei akuter, schwerer Erkrankung - zahlt die Grundversicherung auch die Rechnungen aller öffentlichen Spitäler.
Aufpassen müssen Sie allerdings, wenn Sie nur die Grundversicherung haben und notfallmässig in einem Spital landen, das keine allgemeine Abteilung hat. Die Krankenkasse muss in einem solchen Fall nur den entsprechenden Tarif der allgemeinen Abteilung zahlen.
Lassen Sie sich sofort in ein anderes Spital verlegen, sobald das medizinisch möglich ist. Falls Sie sich nicht sofort verlegen lassen, müssen Sie den Aufpreis selber zahlen. Die eigentliche Notfallbehandlung muss Ihnen das Privatspital zum Allgemein-Tarif verrechnen, weil sie in der Regel ambulant stattfindet.
Informieren Sie in einem solchen Fall auch sofort Ihre Krankenkasse.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung hat den Vorteil, dass die Versicherten hier keine Franchise und keinen Selbstbehalt zahlen müssen. Kommt dazu, dass die Unfallversicherung auch Taggelder zahlt (was es bei der Krankenversicherung nur gegen Mehrprämie gibt).
Von diesen Vorzügen der obligatorischen Unfallversicherung, die auch für Freizeitunfälle aufkommt, profitieren alle Erwerbstätigen, die pro Woche mehr als acht Stunden bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind.
Achtung: Auch die obligatorische Unfallversicherung zahlt nur die allgemeine Spitalabteilung.
Bei Nicht-Erwerbstätigen zahlt die Krankenkasse für die Unfallbehandlung.
Annullierungskosten-Versicherung
Wenn Sie eine gebuchte und im Voraus bezahlte Ferienwohnung etwa wegen einer schweren Krankheit nicht beziehen können, übernimmt eine Annullierungskosten-Versicherung zumindest einen Teil der Kosten. Sie springt bei einer Reise-Absage ein und ersetzt Ihnen den nicht verbrauchten Teil des Ferienarrangements.
Viele Autofahrer haben bei ihrem Schutzbrief von ACS, TCS oder VCS einen Annullierungskosten-Schutz inbegriffen. Achtung: Beim TCS brauchen Sie für die Reise-Absage in der Schweiz einen kostenpflichtigen Zusatz.
Die Annullierungskosten kann man auch mit einer Jahres-Reiseversicherung abdecken.
Falls Sie wegen eines Unwetters das vorausbezahlte Hotelzimmer nicht rechtzeitig beziehen können oder länger bleiben müssen, dann hilft die so genannte Personen-Assistance. Sie ist bei den Schutzbriefen und Jahres-Reiseversicherungen inbegriffen. Lesen Sie aber die Bedingungen; beim ACS beispielsweise ist die Personen-Assistance in der Schweiz nicht versichert.
Privathaftpflicht-Versicherung
Diese Versicherung ist ein absolutes Muss - nicht nur in den Ferien, sondern während des ganzen Jahres. Falls Sie noch keine haben: sofort abschliessen.
Der Grund ist einleuchtend: Forderungen von Leuten, denen Sie einen Schaden zufügen, können in die Millionen gehen. Mit einer Jahresprämie von nur 130 bis 200 Franken - je nach Gesellschaft - sind Sie davor geschützt.
Kleines Detail: Viele Eigenheimbesitzer haben in ihrer Privathaftpflicht-Versicherung das Mieterrisiko ausgeschlossen, weil sie ja keine Einrichtungen beschädigen können, die einem Vermieter gehören. Richten solche Versicherte einen Schaden in einer gemieteten Ferienwohnung an, so ist das in der Regel trotzdem bezahlt.
Hausratversicherung
Werden Ihnen Gegenstände aus einer gemieteten Wohnung oder aus einem Hotelzimmer geklaut, so liegt in der Regel ein Einbruchdiebstahl vor.
Diesen Verlust deckt die Hausratversicherung bis zu einer gewissen Höhe, bei etlichen Gesellschaften ist das bis 10000 Franken. Auch aus der Wohnung oder dem Zimmer gestohlenes Bargeld wird nach einem Einbruch nur beschränkt ersetzt (3000 bis 5000 Franken).
Damit der Diebstahl von Sportgeräten (ohne Gewaltanwendung) oder Gepäck aus dem Auto versichert ist, brauchen Sie in der Hausratversicherung die kostenpflichtige Zusatzdeckung «einfacher Diebstahl auswärts» (siehe K-Tipp 2/02).
Ernst Meierhofer