Mein Chef hat mir Ende Januar gekündigt, und zwar mit 3 Monaten Frist per Ende April. Ich muss aber im März noch eine Woche in den Zivilschutz. Verschiebt sich dadurch der Kündigungstermin?

Ja. Bei Zivilschutz gilt wie bei Militär, Krankheit oder Schwangerschaft eine Sperrfrist: Ihre Kündigungsfrist wird um so viele Tage verlängert, wie der Dienst dauert.

Bei einer Woche Zivilschutz verlängert sich die Kündigungsfrist vorerst bis Mitte Mai. Weil aber Kündigungen meistens nur auf das Monatsende möglich sind, verlängert sich die Frist bis Ende Mai.

Dies ist auch so, wenn im Vertrag kein spezieller Kündigungstermin erwähnt ist: Ohne andere vertragliche Abmachung gilt das Monatsende als Kündigungstermin.

Bei Militär und Zivilschutz gilt eine weitere Verlängerung: Falls der Dienst mehr als 11 Tage dauert, wird die Kündigungsfrist zusätzlich um 4 Wochen vor und nach dem Dienst verlängert.

Faktisch würde das heissen: Wenn Sie im März 3 Wochen lang in den WK müssten, würde Ihr Arbeitsverhältnis bis Ende Juli dauern.

ACHTUNG: All dies gilt nur, wenn Ihnen der Arbeitgeber gekündigt hat. Wenn Sie selber kündigen, wird die Kündigungsfrist nie verlängert, weder durch Krankheit noch durch WK oder Ähnliches.

(ge)