Ein K-Geld-Leser aus Baden AG eröffnete bei der Aargauischen Kantonalbank ein Konto. Das machte er per Telefon. Bei dieser Gelegenheit fragte ihn der Berater beiläufig, ob er künftig per E-Mail mit der Bank verkehren wolle. Weil der  Kunde einverstanden war, erhielt er umgehend ein Papier zum Unterschreiben.

Doch der Kunde hat die vorgeschlagene Vereinbarung nicht unterzeichnet. Denn sie bringt ihm nur Nachteile. In der «Vorbemerkung» des Infoblatts h...