Rechnungen des Inkassobüros Intrum sollte man genau kontrollieren. Denn sie enthalten oft Beträge, die nicht geschuldet sind. Das erlebte auch ein K-Tipp-Leser aus Oberhofen am Thu­nersee BE. Er hatte Anfang 2017 eine Zahlungserinnerung von Intrum erhalten. Grund der Forderung: Eine Zollrechnung des Paketdienstes UPS in der Höhe von Fr. 158.40. Tatsächlich ­hatte er den Betrag nicht gezahlt, weil er die ­ursprüngliche Rechnung wegen eines Adressfehlers nie erhielt.

Intrum forderte zusätzlich ­zum Rechnungs­betrag einen Verzugszins sowie ­einen angeb­lichen «Verzugsschaden gemäss Art. 106 OR» in der Höhe von 145 Franken. Der Berner Ober­länder zahlte nur den ursprünglichen Rechnungsbetrag plus den Verzugszins. Mehr war rechtlich nicht geschuldet. Trotzdem erhielt der K-Tipp-Leser zwei Jahre später plötzlich einen Zahlungsbefehl des Betreibungsamts Oberland über Fr. 209.35 für einen angeblichen «Verzugsschaden», «diverse Auslagen» und Zinsen.

Erst als sich der K-Tipp einschaltete, krebste Intrum zurück. Die Zahlung sei laut Intrum-­Sprecherin Daniela Brunner falsch verbucht ­worden.